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Wärmepumpe KfW-Förderung 2026: Zuschuss von 30% bis zu 80%
Die KfW-Heizungsförderung 458 unterstützt den Heizungstausch mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Je nach persönlicher Situation können ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein gestaffelter Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 Prozent hinzukommen. Für die Grund- und Bonusförderung gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 70 Prozent; für bestimmte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit entsprechendem Haushaltseinkommen sind bis zu 80 Prozent möglich.
Stand: Förderbedingungen seit 21. Juli 2026. Maßgeblich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Aktuelle KfW-Produktseite öffnen.
Autor: xpansio Fachredaktion. Zuletzt inhaltlich aktualisiert: 24. August 2026.
Die BEG-Förderung im Überblick
Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW für Anträge ab dem 21. Juli 2026 förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der rechnerisch höchste Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit derzeit 22.400 Euro, sofern die Voraussetzungen für die Förderquote von 80 Prozent erfüllt sind.
Förderkomponenten im Detail
Grundförderung: 30%
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude beträgt die Grundförderung 30 Prozent der berücksichtigten förderfähigen Kosten. Technische und persönliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16%
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt für Anträge bis zum 31. Januar 2027 16 Prozent. Er richtet sich an selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine von der KfW genannte funktionsfähige alte Heizung fachgerecht austauschen und entsorgen lassen. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Bonus nach dem veröffentlichten KfW-Zeitplan.
Einkommensbonus: 10%, 30% oder 40%
Der Einkommensbonus für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit beträgt 40 Prozent bei einem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt kann ein Familienzuschlag die Einkommensgrenze erhöhen.
Effizienzbonus seit 21. Juli 2026 entfallen
Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen ist für neue Anträge seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Die technische Förderfähigkeit der gewählten Anlage und die jeweils gültigen Mindestanforderungen sind weiterhin zu prüfen.
Maximale Förderung richtig einordnen
| Förderkomponente | Fördersatz |
|---|---|
| Grundförderung | 30% |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16% |
| Einkommensbonus | 10%, 30% oder 40% |
| Reguläre Obergrenze | 70% |
| Obergrenze bei erfüllten Einkommensvoraussetzungen | bis zu 80% |
Förderfähige Kosten und Höchstgrenzen
Für die erste Wohneinheit werden bei Anträgen ab dem 21. Juli 2026 bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Daraus ergibt sich bei einer Förderquote von 70 Prozent ein Zuschuss von bis zu 19.600 Euro und bei erfüllten Voraussetzungen für 80 Prozent ein Zuschuss von bis zu 22.400 Euro. Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 ist die dann gültige, schrittweise sinkende Kostenobergrenze zu beachten.
Der Antragsprozess: Schritt für Schritt
Schritt 1: Technische Prüfung und BzA
Ein qualifiziertes Fachunternehmen oder ein zugelassener Energieeffizienz-Experte prüft die technischen Voraussetzungen und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).
Schritt 2: Förderfähigen Vertrag abschließen
Vor dem Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung und dem von der KfW geforderten voraussichtlichen Umsetzungsdatum vorliegen. Ein unverbindliches Angebot allein genügt dafür nicht.
Schritt 3: Antrag bei der KfW stellen
Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn im Portal „Meine KfW“ gestellt. Dort werden die BzA-ID und die erforderlichen Angaben zum Vorhaben verwendet.
Schritt 4: Förderzusage abwarten
Die Umsetzung beginnt erst nach der Förderzusage. Bei einem Vertrag mit aufschiebender Bedingung wird der Vertrag erst mit positiver Förderzusage wirksam.
Schritt 5: Maßnahme umsetzen und unbar bezahlen
Das Fachunternehmen setzt die bestätigte Maßnahme um. Rechnungen und unbare Zahlungsnachweise müssen vollständig aufbewahrt werden.
Schritt 6: BnD und Nachweise einreichen
Nach Abschluss erstellt die eingebundene Fachstelle die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Anschließend werden die geforderten Nachweise fristgerecht bei der KfW eingereicht.
Häufige Fragen zur Wärmepumpe Förderung
Kann ich die Förderung auch für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erhalten?
Ja, alle Arten von Wärmepumpen sind förderfähig, einschließlich Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Allerdings müssen sie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, die in der Technischen Projektbeschreibung nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn ich mit der Maßnahme beginne, bevor der Antrag bewilligt ist?
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum vollständigen Verlust der Förderung. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Beauftragung des Fachbetriebs, nicht erst der Beginn der Installation. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Antragstellung und Bearbeitung ein.
Kann ich die BEG-Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Eine Kombination mit anderen Bundesprogrammen ist in der Regel nicht möglich. Allerdings können Sie zusätzlich Landesförderungen oder kommunale Zuschüsse in Anspruch nehmen, sofern diese eine Kombination erlauben. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über mögliche Zusatzförderungen.
Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Nein, die BEG-Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Anders als bei einem Kredit müssen Sie das Geld nicht zurückzahlen. Allerdings sind Sie verpflichtet, die Wärmepumpe mindestens 10 Jahre zu betreiben. Bei einem vorzeitigen Verkauf oder Austausch kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern.
Wie lange ist die Förderzusage gültig?
Die Förderzusage ist in der Regel 36 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme umsetzen und den Verwendungsnachweis einreichen. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die Förderbedingungen können sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der KfW und der KfW.Verwandte Artikel
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