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Wärmepumpe KfW-Förderung: Bis zu 70% Zuschuss sichern
Die Entscheidung für eine Wärmepumpe ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimafreundliche Wärmeversorgung. Doch die Investitionskosten können zunächst abschreckend wirken. Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt Sie mit der BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die maximale Förderung erhalten, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antragsprozess abläuft.
Die BEG-Förderung im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderinstrument der Bundesregierung für den Heizungstausch. Seit 2024 wird die Förderung für private Eigentümer über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Programm 458 abgewickelt. Das Besondere: Die Förderung ist modular aufgebaut und kann je nach individueller Situation bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, die ihre alte Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe austauschen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt.
Die Förderkomponenten im Detail
Die Gesamtförderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die Sie je nach Ihrer Situation kombinieren können. Jeder Baustein hat spezifische Voraussetzungen, die wir im Folgenden detailliert erläutern.
Grundförderung: 30% für jeden Heizungstausch
Die Basis der Förderung bildet die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent. Diese erhalten Sie automatisch, wenn Sie eine alte, fossile Heizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen. Die Grundförderung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft und steht allen Antragstellern zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Die Grundförderung gilt nur für den Austausch einer bestehenden Heizung. Neubauten sind von der BEG-Förderung ausgeschlossen. Auch der Einbau einer Wärmepumpe in ein Gebäude, das bisher keine Heizung hatte, wird nicht gefördert.
Klima-Geschwindigkeitsbonus: Zusätzliche 20%
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist der wichtigste Anreiz für einen schnellen Umstieg. Er beträgt 20 Prozent und wird gewährt, wenn Sie eine funktionstüchtige, fossile Heizungsanlage (Öl, Gas, Kohle oder Nachtspeicher) frühzeitig austauschen.
Voraussetzungen für den Geschwindigkeitsbonus:Der Bonus ist zeitlich gestaffelt. Bis zum 31. Dezember 2028 erhalten Sie die vollen 20 Prozent. Ab 2029 reduziert sich der Bonus schrittweise um 2 Prozentpunkte pro Jahr. Diese Staffelung soll den Anreiz schaffen, möglichst bald auf eine klimafreundliche Heizung umzusteigen.
Wichtig: Der Geschwindigkeitsbonus wird nur für selbstnutzende Eigentümer gewährt. Vermieter und Eigentümer von Ferienwohnungen sind von dieser Komponente ausgeschlossen. Dies soll sicherstellen, dass die Förderung dort ankommt, wo die finanzielle Belastung am größten ist.
Einkommensbonus: 30% für Haushalte mit geringerem Einkommen
Um die Energiewende sozial gerecht zu gestalten, wurde der Einkommensbonus eingeführt. Er beträgt 30 Prozent und richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
So weisen Sie Ihr Einkommen nach:Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn Sie beispielsweise 2026 einen Antrag stellen, werden die Bescheide aus 2023 und 2022 herangezogen. Dabei wird das durchschnittliche Einkommen beider Jahre betrachtet.
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren gilt die Grenze von 40.000 Euro für das gemeinsame zu versteuernde Einkommen. Leben mehrere Generationen in einem Haushalt, werden alle Einkommen zusammengerechnet.
Effizienz-Bonus: 5% für besonders umweltfreundliche Systeme
Der Effizienz-Bonus belohnt die Entscheidung für besonders effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpen-Technologien. Er beträgt 5 Prozent und wird gewährt, wenn die Wärmepumpe eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
Kriterien für den Effizienz-Bonus:- Die Wärmepumpe nutzt Erd-, Wasser- oder Abwärme als Wärmequelle (z.B. Sole-Wasser-Wärmepumpe oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe) - Die Wärmepumpe verwendet ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290)
Luft-Wasser-Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln erhalten diesen Bonus in der Regel nicht. Allerdings gibt es mittlerweile auch Luft-Wasser-Modelle mit natürlichen Kältemitteln, die förderfähig sind.
Maximale Förderung: So erreichen Sie die 70%
Die maximale Förderquote von 70 Prozent ergibt sich aus der Kombination mehrerer Boni. Allerdings ist die Gesamtförderung auf 70 Prozent gedeckelt, auch wenn die Summe der einzelnen Komponenten rechnerisch höher ausfallen würde.
Rechenbeispiel für die Höchstförderung:| Förderkomponente | Prozentsatz |
|---|---|
| Grundförderung | 30% |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | 20% |
| Einkommensbonus | 30% |
| Summe (vor Deckelung) | 80% |
| Tatsächliche Förderung | 70% |
Um die maximale Förderung von 70 Prozent zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie tauschen eine alte, fossile Heizung aus (Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus) - Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 Euro (Einkommensbonus) - Sie nutzen das Gebäude selbst (Voraussetzung für Geschwindigkeitsbonus)
Förderfähige Kosten und Höchstgrenzen
Die prozentuale Förderung bezieht sich auf die sogenannten förderfähigen Kosten. Diese umfassen nicht nur die Anschaffung der Wärmepumpe selbst, sondern auch alle notwendigen Nebenarbeiten.
Was zählt zu den förderfähigen Kosten?- Anschaffung und Installation der Wärmepumpe - Kosten für die Demontage und Entsorgung der alten Heizung - Notwendige Anpassungen am Heizungssystem (z.B. Austausch von Heizkörpern, Vergrößerung der Heizflächen) - Installation eines Pufferspeichers oder Warmwasserspeichers - Dämmung von Heizungsleitungen - Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) - Kosten für die Optimierung der Heizungsanlage
Die Höchstgrenzen:Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit gedeckelt:
- Einfamilienhaus: Maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit - Mehrfamilienhaus: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Bei einer maximalen Förderquote von 70 Prozent und einer Höchstgrenze von 30.000 Euro können Sie somit einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro erhalten.
Der Antragsprozess: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Weg zur bewilligten Förderung ist klar strukturiert. Wichtig ist, dass Sie die Reihenfolge einhalten, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.
Schritt 1: Energieberatung und Planung
Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten (EEE) oder einen zur Antragstellung berechtigten Fachhandwerker. Dieser erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB), die für den Antrag erforderlich ist. In der TPB werden alle technischen Details der geplanten Maßnahme dokumentiert.
Schritt 2: Antragstellung bei der KfW
Der Antrag wird online über das KfW-Zuschussportal gestellt. Sie benötigen dafür die TPB sowie gegebenenfalls Nachweise über Ihr Einkommen (für den Einkommensbonus). Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit einer Antragsnummer.
Schritt 3: Auf die Förderzusage warten
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen. Erst nach Erhalt der Förderzusage dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Verlust der Förderung.
Schritt 4: Beauftragung und Umsetzung
Nach Erhalt der Förderzusage können Sie den Fachbetrieb beauftragen und mit der Installation der Wärmepumpe beginnen. Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen auf Ihren Namen ausgestellt werden.
Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis bei der KfW ein. Dazu gehören alle Rechnungen, Zahlungsnachweise und die Bestätigung des Energieeffizienz-Experten, dass die Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde.
Schritt 6: Auszahlung des Zuschusses
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
Häufige Fragen zur Wärmepumpe Förderung
Kann ich die Förderung auch für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erhalten?
Ja, alle Arten von Wärmepumpen sind förderfähig, einschließlich Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Allerdings müssen sie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, die in der Technischen Projektbeschreibung nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn ich mit der Maßnahme beginne, bevor der Antrag bewilligt ist?
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum vollständigen Verlust der Förderung. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Beauftragung des Fachbetriebs, nicht erst der Beginn der Installation. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Antragstellung und Bearbeitung ein.
Kann ich die BEG-Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Eine Kombination mit anderen Bundesprogrammen ist in der Regel nicht möglich. Allerdings können Sie zusätzlich Landesförderungen oder kommunale Zuschüsse in Anspruch nehmen, sofern diese eine Kombination erlauben. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über mögliche Zusatzförderungen.
Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Nein, die BEG-Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Anders als bei einem Kredit müssen Sie das Geld nicht zurückzahlen. Allerdings sind Sie verpflichtet, die Wärmepumpe mindestens 10 Jahre zu betreiben. Bei einem vorzeitigen Verkauf oder Austausch kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern.
Wie lange ist die Förderzusage gültig?
Die Förderzusage ist in der Regel 36 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme umsetzen und den Verwendungsnachweis einreichen. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die Förderbedingungen können sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der KfW und der KfW.Verwandte Artikel
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Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpe Förderung
Ja, alle Arten von Wärmepumpen sind förderfähig, einschließlich Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Allerdings müssen sie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, die in der Technischen Projektbeschreibung nachgewiesen werden.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum vollständigen Verlust der Förderung. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Beauftragung des Fachbetriebs, nicht erst der Beginn der Installation. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Antragstellung und Bearbeitung ein.
Eine Kombination mit anderen Bundesprogrammen ist in der Regel nicht möglich. Allerdings können Sie zusätzlich Landesförderungen oder kommunale Zuschüsse in Anspruch nehmen, sofern diese eine Kombination erlauben. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über mögliche Zusatzförderungen.
Nein, die BEG-Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Anders als bei einem Kredit müssen Sie das Geld nicht zurückzahlen. Allerdings sind Sie verpflichtet, die Wärmepumpe mindestens 10 Jahre zu betreiben. Bei einem vorzeitigen Verkauf oder Austausch kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern.
Die Förderzusage ist in der Regel 36 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme umsetzen und den Verwendungsnachweis einreichen. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden.
Ja, für die Antragstellung benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten (EEE) oder einen zur Antragstellung berechtigten Fachhandwerker. Dieser erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB), die für den Antrag erforderlich ist. Die Kosten für die Beratung sind ebenfalls förderfähig.
Nein, die BEG-Förderung gilt nur für den Austausch einer bestehenden Heizung in Bestandsgebäuden. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen. Für Neubauten gibt es andere Förderprogramme wie die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude.
Die Gesamtkosten für eine Wärmepumpe liegen in der Regel zwischen 20.000 und 35.000 Euro, abhängig von der Art der Wärmepumpe und den notwendigen Anpassungen am Heizungssystem. Mit der maximalen Förderung von 70% können Sie bis zu 21.000 Euro Zuschuss erhalten.